AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beherbergungsgewerbes

Empfohlen vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband · §§ 145 – 151, 631, 675 – 676 BGB

 

1. Der Gast-Aufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die Reservierung eines Zimmers oder einer Ferienwohnung vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die schriftliche als auch die mündliche Form bindend. Der Gast-Aufnahmevertrag verpflichtet Gast und Vermieter zur Einhaltung.

2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast Zimmer oder eine Ferienwohnung in einwandfreier Beschaffenheit nach gesetzlichen Vorschriften oder marktüblichen Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen. Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere Unterkunft zu beschaffen oder Schadenersatz zu leisten, wenn er nicht in der Lage ist, das zugesagte Zimmer oder die Ferienwohnung trotz Bestätigung zur Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet sich ebenfalls, reservierte Zimmer oder Ferienwohnungen baldmöglichst anderweitig zu vermieten, wenn der Gast den Vertrag nicht erfüllen kann, und ihm den geleisteten Schadenersatz ganz oder teilweise zurück zu zahlen.

3. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes vom Vertrag zurücktritt oder später an- bzw. eher abreist als vereinbart, so ist er verpflichtet, dem Vermieter für die Tage, an denen er das reservierte Zimmer oder die Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis abzüglich der ersparten Eigenkosten zu zahlen. Die Zahlung wird spätestens fällig am letzten Tag der vereinbarten Mietzeit bzw. am Tag der Abreise. Als ersparte Eigenkosten werden in der Regel in Ansatz gebracht: 40 % des Preises für Übernachtung/ Vollpension, 30 % des Preises für Übernachtung/ Halbpension, 20 % des Preises für Übernachtung/ Frühstück, 10 % des Preises für Übernachtung, 5 % des Preises für eine Ferienwohnung.

4. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag und werden als solcher berechnet. Am Anreisetag stehen dem Gast das bestellte Zimmer oder die Ferienwohnung ab 17 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag muss der Gast das Zimmer oder die Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um dem Vermieter Gelegenheit zu geben, es für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.

5. Die in der Preistabelle angegebenen Preise gelten für 2 Personen pro Übernachtung. Bei Ferienwohnungen gilt der Preis für die gesamte Wohnung bei Belegung mit der vorgesehenen Personenzahl. Letztlich maßgebend ist in jedem Fall der mit dem Vermieter vereinbarte
und bestätigte Preis.

6. Erfüllungsort ist Baltrum, Gerichtsstand ist Norden.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekosten- Ausfallversicherung.