Allgemeine Geschäftsbedingungen des Beherbergungsgewerbes
Empfohlen vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband · §§ 145 – 151, 631, 675 – 676 BGB
1. Der Gast-Aufnahmevertrag gilt als geschlossen,
wenn die Reservierung eines
Zimmers oder einer Ferienwohnung vom
Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt
wurde. Für die Bestätigung ist sowohl
die schriftliche als auch die mündliche
Form bindend. Der Gast-Aufnahmevertrag
verpflichtet Gast und Vermieter zur
Einhaltung.
2. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast
Zimmer oder eine Ferienwohnung in einwandfreier
Beschaffenheit nach gesetzlichen
Vorschriften oder marktüblichen
Gepflogenheiten zur Verfügung zu stellen.
Er ist verpflichtet, dem Gast eine andere
Unterkunft zu beschaffen oder
Schadenersatz zu leisten, wenn er nicht in
der Lage ist, das zugesagte Zimmer oder
die Ferienwohnung trotz Bestätigung zur
Verfügung zu stellen. Der Vermieter verpflichtet
sich ebenfalls, reservierte Zimmer
oder Ferienwohnungen baldmöglichst anderweitig
zu vermieten, wenn der Gast
den Vertrag nicht erfüllen kann, und ihm
den geleisteten Schadenersatz ganz oder
teilweise zurück zu zahlen.
3. Wenn der Gast vor dem Beginn des Aufenthaltes
vom Vertrag zurücktritt oder
später an- bzw. eher abreist als vereinbart,
so ist er verpflichtet, dem Vermieter
für die Tage, an denen er das reservierte
Zimmer oder die Ferienwohnung nicht in
Anspruch nimmt, den vereinbarten Mietpreis
abzüglich der ersparten Eigenkosten
zu zahlen. Die Zahlung wird
spätestens fällig am letzten Tag der vereinbarten
Mietzeit bzw. am Tag der Abreise.
Als ersparte Eigenkosten werden in
der Regel in Ansatz gebracht: 40 % des
Preises für Übernachtung/ Vollpension,
30 % des Preises für Übernachtung/
Halbpension, 20 % des Preises für Übernachtung/ Frühstück, 10 % des Preises für Übernachtung, 5 % des Preises für eine
Ferienwohnung.
4. An- und Abreisetag gelten als ein Miettag
und werden als solcher berechnet.
Am Anreisetag stehen dem Gast das
bestellte Zimmer oder die Ferienwohnung
ab 17 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag
muss der Gast das Zimmer oder die
Ferienwohnung bis 10 Uhr verlassen, um
dem Vermieter Gelegenheit zu geben, es
für den nachfolgenden Gast wieder herzurichten.
5. Die in der Preistabelle angegebenen
Preise gelten für 2 Personen pro Übernachtung. Bei Ferienwohnungen
gilt der Preis für die gesamte
Wohnung bei Belegung mit der
vorgesehenen Personenzahl. Letztlich maßgebend ist in
jedem Fall der mit dem Vermieter vereinbarte
und bestätigte Preis.
6. Erfüllungsort ist Baltrum, Gerichtsstand
ist Norden.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reisekosten-
Ausfallversicherung.